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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)Â
Sehr geehrte Reisende, sehr geehrter Reisender, bitte lesen Sie aufmerksam die nachfolgenden Reisebestimmungen durch. Diese regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter Pula-Tours. Bei Fragen steht Ihnen Jutta Behn von Pula-Tours selbstverständlich zur Verfügung. Ergänzende Geschäftsbedingungen für Reiseverträge zu den gesetzlichen Bestimmungen der § 651 a ff des BGB: 1. BuchungMit der Buchung bietet der Kunde (im Folgenden kurz: ‚Sie’ oder der ‚Reisende’) Pula-Tours den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Dies kann schriftlich per Post, E-Mail und Fax, mündlich oder telefonisch erfolgen. Für Pula-Tours wird Ihre Buchung verbindlich durch die schriftliche Bestätigung. 2. LeistungenGrundlage für die vertraglich vereinbarten Leistungen sind die Leistungen der aktuellen Detailbeschreibung zu der jeweiligen Reise, sowie die Angaben in der Buchungsbestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für Pula-Tours bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. 3. ZahlungenNach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 15 Prozent des Reisepreises fällig. Bei Reisen, die mit terminierter Ausstellung von Flugtickets verbunden sind, kann auch eine höhere Anzahlung verlangt werden, dies wird vor Vertragsschluss kundgetan. Die Restzahlung muss unaufgefordert 28 Tage vor Abflug beglichen sein. Zahlungen sind nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines nach § 651k BGB zu leisten, den Sie mit der Buchungsbestätigung erhalten. 4. Leistungsänderungena) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom zustande gekommenen Reisevertrag, die nach Vertragsabschluß notwendig und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. b) Pula-Tours ist verpflichtet, Sie über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. c) Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten. Dieses Recht ist unverzüglich nach Kenntnisnahme Pula-Tours gegenüber geltend zu machen. 5. Reiserücktritt, Ersatzperson und UmbuchungenDer Reiseteilnehmende kann jederzeit von der gebuchten Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Pula-Tours unter der nachstehenden Adresse zu erklären, eine schriftliche Erklärung wird empfohlen. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung bei Pula-Tours. Für Stornierungen von Flugreisen mit Charter- oder Linienfluggesellschaften gelten folgende Sätze, die jeweils vor Reisebeginn und bezogen auf den Gesamtreisepreis lauten: bis 89. Tag = 15 Prozent, Es bleibt Ihnen unbenommen, Pula-Tours nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale. Wird auf Ihren Wunsch eine Umbuchung auf eine andere Reise oder einen anderen Termin innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung vorgenommen, so ist dies möglich gegen eine Umbuchungsgebühr von EUR 100 bis 90 Tage vor Reisebeginn, danach gelten die obigen Sätze wie bei Reiserücktritt. 6. Nicht in Anspruch genommene LeistungenWerden einzelne Reiseleistungen, die ordnungsgemäß angeboten wurden, vom Reisenden nicht in Anspruch genommen aus ihm zurechenbaren Gründen, so besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, jedoch wird sich Pula-Tours um die Erstattung ersparter Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. 7. Beschränkung der Haftung7.1 Die vertragliche Haftung von Pula-Tours für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. c) Die deliktische Haftung von Pula-Tours für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. 7.2 Pula-Tours haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Pula-Tours sind. Pula-Tours haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist. 8. Rücktritt und Kündigung durch den ReiseveranstalterPula-Tours behält sich vor, in folgenden Fällen den Reisevertrag zu kündigen: a) fristlos, wenn der Reisende ungeachtet einer vorherigen Abmahnung die Reise nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. b) wenn der Reisende Pula-Tours in wichtigen Punkten täuscht, z.B. den Gesundheitszustand betreffend. c) bis 4 Wochen vor Reisebeginn bei Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl. Pula-Tours bemüht sich jedoch den Teilnehmer schon zu einem früheren Zeitpunkt über den Buchungsstand zu informieren. Bei a) und b) behält Pula-Tours den Anspruch auf den Reisepreis, ersparte Aufwendungen sind nach Abzug der anfallenden Kosten erstattungsfähig. Bei c) erhält der Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis in voller Höhe zurück. 9. Aufhebung des Vertrages wegen höherer GewaltWird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. 10. Obliegenheiten des Kundena) Mängelanzeige: er Reiseteilnehmer kann vor Ort Abhilfe verlangen, wenn eine Leistung nicht vertragsgemäß erbracht wird, ist aber verpflichtet, Pula-Tours einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Die Reiseleitung bzw. die Agentur ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie sind jedoch nicht befugt, Ansprüche des Reisenden anzuerkennen. Pula-Tours kann Abhilfe verweigern, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern. b) Kündigung: Will ein Reisender wegen eines Mangels der Reise der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem, Pula-Tours erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er Pula-Tours zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. c) Gepäckverlust und Gepäckverspätung: Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt Pula-Tours dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (PIR) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Airlines lehnen i.d.R. Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt ist. d) Schadensminderungspflicht: Der Reisende hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er Pula-Tours auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen 11. MitwirkungspflichtDer Reisende ist verpflichtet bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. 12. Ausschluss von AnsprüchenAnsprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Pula-Tours geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber Pula-Tours unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden. 13. Visa- und GesundheitsvorschriftenPula-Tours wird Staatsangehörige eines Staates der EU, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das jeweilige Konsulat Auskunft. Der Reisende ist selbst verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, evtl. erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Alle Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn Pula-Tours schuldhaft nicht oder falsch informiert hat. Pula-Tours haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn der Reisende Pula-Tours mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Pula-Tours eigene Pflichten schuldhaft verletzt und die Verzögerung zu vertreten hat. 14. Datenschutz Alle von Pula-Tours erfassten Daten werden ausschließlich für die Reisedurchführung und zur Kundenbetreuung verwendet. 15. GeltungsbereichSämtliche Angaben der Angebote eines Jahres 2008 über Leistungen, Programme, Termine und Preise beziehen sich auf das Reisejahr 2008. Für Vorschautermine 2009 bestimmen sich der Reisepreis und der Inhalt der jeweiligen Leistungen nach dem Katalog des Jahres, in dem die Reise durchgeführt wird. 16. Gerichtsstand16.1. Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Gerichtsstand für Reisen von Pula-Tours ist Bad Kreuznach. 16.2. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisende, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart. 16.3. Die bevorstehenden Bedingungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen Reisenden und Pula-Tours anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind. |



